BEDINGUNGEN

VKU
Wichtige Informationen:
Der VKU Unterricht findet ergänzend zum Fahrunterricht statt.
Der VKU Unterricht kann nur mit bestehendem Lernfahrausweis absolviert werden. Entsprechend ist dieser mitzuführen!


230 Fr. / Betrag bitte am ersten Abend mitbringen.


Hinweis zur Anmeldung:
Bei der Anmeldung muss die „Reg. Nr.“ angeben werden. Diese befindet sich auf dem Lernfahrausweis.
Absagen müssen spätestens 24 Stunden vor Kursstart, per Telefon oder Mail gemacht werden. Sonst wird der Kurs zu 100% berechnet.


Durchführungsort:
Theorielokal Fahrschule Fokke
Bischofszellerstrasse 327
9212 Arnegg

FAHRBERATUNG FÜR SENIOREN
Verkehrssicherheit – Überprüfung der Fahrkompetenz
Der Gesetzgeber regelt im Strassenverkehrsgesetz (SVG) Art. 14 folgendes: «Motorfahrzeugführer müssen über Fahreignung und Fahrkompetenz verfügen.» Das heisst: Für die Fahrerlaubnis sind genügend gute gesundheitliche (Fahreignung) und sichere fahrerische Voraussetzungen (Fahrkompetenz) vorgeschrieben.


Mit zunehmendem Alter lässt die Leistungsfähigkeit nach. Wegen gesundheitlicher Beschwerden oder Alterskrankheiten kann sich die Fahrfähigkeit, d.h. die aktuelle Fitness des Lenkers vorübergehend verschlechtern. Mit 75 Jahren stellt ein Arzt den gesundheitlichen Zustand beim obligatorischen medizinischen Kontorolluntersuch fest. Anhand dieser Überprüfung der Fahreignung entscheidet der Arzt über die Fahrerlaubnis. Weiterfahren oder Abgabe des Führerausweises.


Immer öfter ist der Senior beim Fahren überfordert. Die Sicherheit im Verkehr lässt nach. Die Routine nimmt ab und mit den technischen Neuigkeiten am Fahrzeug kommen sie nicht klar. Ab einem gewissen Punkt ist die Voraussetzung fürs Fahren definitiv ungenügend geworden, d.h. ein Senior ist dann definitiv nicht mehr geeignet ein Fahrzeug selber problemlos zu steuern. Die Fahrkompetenz ist nicht mehr gegeben. Gesundheitliche Fahreignung, momentane Fahrfähigkeit und praktische Fahrkompetenz – sind miteinander vernetzt und bei der Selbstkontrolle der Fahrerlaubnis umfassend zu betrachten.


Ich bin der Meinung, dass neben einer grenzwertigen Fahreignung, zusätzlich die Fahrkompetenz durch einen geschulten Fahrberater überprüft werden sollte.


Autofahren im Alter
«Fahrberatung für Senioren» befasst sich mit dem «Autofahren im Alter».
Eine Fahrberatung (Überprüfung der Fahrkompetenz) soll dem Senior-Fahrer Mut machen, sich auch ausserhalb der gesetzlich geforderten Vorschriften über seine Fahreignung und Fahrkompetenz Gedanken zu machen. Es unterstützt ihn beim Entscheid, ob er problemlos weiterfahren kann, oder ob er sich vom Fahrberater oder Hausarzt beraten lassen soll.


Ziel ist es, dass ältere Menschen so lange wie möglich mobil bleiben und dass sie ihren Führerausweis zum richtigen Zeitpunkt und aus eigener Entscheidung abgeben können – zur persönlichen Sicherheit und zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.


Die Rolle des Fahrberaters wird immer vielfältiger. Es geht nicht mehr nur um mit einem Senior eine Strecke zu fahren und ihm dann seine Fehler aufzuzeigen. Der heutige Fahrberater muss sich in den Probanden einfühlen, muss die Altersbeschwerden kennen und wissen, wie sie sich auf die Verkehrssicherheit auswirken. Er muss die mobil bleibenden Senioren beraten und unterstützen und ihnen klar machen können, wann der Zeitpunkt zum Aufhören da ist.


Fahrberater leisten täglich einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit auf Schweizer Strassen. Wie gross dieser ist, zeigt dass immer mehr Senioren zur Fahrberatung kommen. Das zeigt aber auch dass, die Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft, Rehakliniken und Behörden immer mehr Interesse findet.


Bitte ruf mich mich an, damit wir einen Termin vereinbaren können  –  Tel. 079 215 92 31
Kosten pro Lektion CHF 100.-


VORBEREITUNG FÜR KONTROLLFAHRTEN
Bitte nimm früh Kontakt zu mir auf, damit du dich optimal auf deine Kontrollfahrt vorbereiten kannst. Warte nicht bis kurz vor Ablauf der Umtauschfrist.