Mit diesem Kurs lernen Sie als Begleitperson bzw. Eltern, Neulenkende von Anfang an richtiges Verhalten beim Autofahren und im Verkehr beizubringen. Gleichzeitig frischen Sie Ihr Wissen als PW-FahrerIn rundum den Strassenverkehr auf.
Dabei geht es um Rechtliches, Fahrzeugeignung / Besonderheiten, Auffrischung der Verkehrsregeln wie zum Beispiel Kreiselfahren / Rechtsvortritte, Neuerungen im Strassenverkehr usw. Dies ist mein Teil als Fahrlehrer.
Dabei rundet Silvia Zimmermann, Coach & Erwachsenenbildnerin, Coachlogie GmbH, den Abend mit zwischenmenschlichen und entwicklungsbezogenen Themen ab. Sie erhalten dabei wertvolle Tipps wie Sie Ihr Wissen weitergeben für Akzeptanz und Fahrverantwortung des Jugendlichen.
Der Weg zum Führerschein besteht aus fünf einfachen Schritten. Erfahre auf dieser Seite mehr, wie du zum Führerausweis gelangst.
Der Nothelferkurs ist obligatorisch und darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Du kannst dich einen Monat vor erreichen des 17. Altersjahres zur Theorieprüfung anmelden. Nach erfolgreich absolvierter Theorieprüfung, erhältst du den Lernfahrausweis zu deinem 17. Geburtstag.
Quelle: Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen
Um den Lernfahrausweis zu erhalten, musst du die theoretische Führerprüfung absolvieren. An der theoretischen Führerprüfung wird festgestellt, ob der Bewerber die Verkehrsvorschriften kennt.
Die theoretischen Prüfungen werden vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kanton St. Gallen oder des jeweiligen Kantons organisiert.
Nach bestandener Theorieprüfung und nach erreichen des entsprechenden Alters erhältst du den Lernfahrausweis und darfst auch am Verkehrskundeunterricht teilnehmen. Der VKU muss vor der Führerprüfung absolviert werden.
Neu ab 01.01.2021, dürfen Personen ab dem erreichten 17. Lebensjahr mit dem Lernfahrausweis Fahrstunden nehmen, um dann nach frühestens einem Jahr Praxis oder frühestens zum 18. Geburtstag (die Ausbildungsphase dauert mindestens 12 Monate), die Führerprüfung zu absolvieren. Dies gilt für Personen bis zum erreichten 20. Lebensjahr.
Als Motorfahrzeugführer musst du zu jeder Zeit in bestimmten Situationen folgende Fähigkeiten haben und Verhaltensweisen zeigen:
Nach der bestandenen Führerprüfung erhältst du den Führerausweis auf Probe. Hast du den obligatorischen Weiterbildungskurs (WAB) innerhalb von 1 Jahr absolviert, wird dir der definitive Führerausweis nach Ablauf von 3 Jahren klaglosem Fahren ausgestellt.
Quelle: Strassenverkehrs- und Schiffsamtes Kantons St.Gallen
Nachdem du Sehtest und Nothelfer erfolgreich abgeschlossen hast, muss du das Gesuch vollständig ausgefüllt an das Strassenverkehrsamt einreichen. Danach erhältst du die Anmeldung zur Theorieprüfung.
Fahrschule Adrian Fokke
Stadelackerstrasse 8
9212 Arnegg