FAHRSTUNDEN KATEGORIE B

Fahrstunden mit Automatik

SEAT ATECA DIESEL, AUTOMATIK

AUTOFAHREN AB 17 JAHREN
Abendkurs «Lernfahrer erfolgreich begleiten»

Mit diesem Kurs lernen Sie als Begleitperson bzw. Eltern, Neulenkende von Anfang an richtiges Verhalten beim Autofahren und im Verkehr beizubringen. Gleichzeitig frischen Sie Ihr Wissen als PW-FahrerIn rundum den Strassenverkehr auf.

Dabei geht es um Rechtliches, Fahrzeugeignung / Besonderheiten, Auffrischung der Verkehrsregeln wie zum Beispiel Kreiselfahren / Rechtsvortritte, Neuerungen im Strassenverkehr usw. Dies ist mein Teil als Fahrlehrer.

Dabei rundet Silvia Zimmermann, Coach & Erwachsenenbildnerin, Coachlogie GmbH, den Abend mit zwischenmenschlichen und entwicklungsbezogenen Themen ab. Sie erhalten dabei wertvolle Tipps wie Sie Ihr Wissen weitergeben für Akzeptanz und Fahrverantwortung des Jugendlichen. 

DER WEG ZUM FÜHRERSCHEIN

Der Weg zum Führerschein besteht aus fünf einfachen Schritten. Erfahre auf dieser Seite mehr, wie du zum Führerausweis gelangst.

1. SEHTEST

Der Sehtest darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen.

2. NOTHELFER

Der Nothelferkurs ist obligatorisch und darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

3. THEORIEPRÜFUNG

Du kannst dich einen Monat vor erreichen des 17. Altersjahres zur Theorieprüfung anmelden. Nach erfolgreich absolvierter Theorieprüfung, erhältst du den Lernfahrausweis zu deinem 17. Geburtstag.

Quelle: Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen

Um den Lernfahrausweis zu erhalten, musst du die theoretische Führerprüfung absolvieren. An der theoretischen Führerprüfung wird festgestellt, ob der Bewerber die Verkehrsvorschriften kennt.
Die theoretischen Prüfungen werden vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kanton St. Gallen oder des jeweiligen Kantons organisiert.

4. VERKEHRSKUNDE

Nach bestandener Theorieprüfung und nach erreichen des entsprechenden Alters erhältst du den Lernfahrausweis und darfst auch am Verkehrskundeunterricht teilnehmen. Der VKU muss vor der Führerprüfung absolviert werden.

5. FÜHRERPRÜFUNG

Neu ab 01.01.2021, dürfen Personen ab dem erreichten 17. Lebensjahr mit dem Lernfahrausweis Fahrstunden nehmen, um dann nach frühestens einem Jahr Praxis oder frühestens zum 18. Geburtstag (die Ausbildungsphase dauert mindestens 12 Monate), die Führerprüfung zu absolvieren. Dies gilt für Personen bis zum erreichten 20. Lebensjahr.

Als Motorfahrzeugführer musst du zu jeder Zeit in bestimmten Situationen folgende Fähigkeiten haben und Verhaltensweisen zeigen:

  • Dein Fahrzeug so zu beherrschen, dass keine gefährlichen Verkehrslagen verursacht werden bzw. richtig zu reagieren, falls eine solche Situation dennoch eintrifft.
  • Die Strassenvorschriften zu beachten, insbesondere diejenigen die Strassenverkehrsunfälle verhüten und für einen flüssigen Verkehr sorgen.
  • Durch rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den anderen zur Sicherheit aller – und insbesondere der schwächeren – Verkehrsteilnehmer beitragen.
  • Umweltschonend und sparsam zu fahren.
 

Nach der bestandenen Führerprüfung erhältst du den Führerausweis auf Probe. Hast du den obligatorischen Weiterbildungskurs (WAB) innerhalb von 1 Jahr absolviert, wird  dir der definitive Führerausweis nach Ablauf von 3 Jahren klaglosem Fahren ausgestellt.

Quelle: Strassenverkehrs- und Schiffsamtes Kantons St.Gallen

DOWNLOAD FORMULARE

Nachdem du Sehtest und Nothelfer erfolgreich abgeschlossen hast, muss du das Gesuch vollständig ausgefüllt an das Strassenverkehrsamt einreichen. Danach erhältst du die Anmeldung zur Theorieprüfung.